FÖrderungen fÜR Privatpersonen #
FÖrderungen zwischen 50% und 80%
Das Bildungskonto des Landes OÖ
Zu dem Kreis der förderbaren Personen zählen:
- oberösterreichische ArbeitnehmerInnen
- Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen
- Lehrlinge
- geringfügig Beschäftigte
- KrankenpflegeschülerInnen während ihrer Ausbildung für Zusatzausbildungen
- Personen in Karenz
- KinderbetreuungsgeldbezieherInnen
- WiedereinsteigerInnen
- Einpersonenunternehmen
Förderungen für Unternehmen
ROSSI Bildungsbonus
